
Haben Sie schon einmal eine Lieferung erhalten, in der das Produkt in einem Meer aus zerknülltem Papier verschwand und die Hälfte des Versandkartons gähnend leer war? Genau diese Art von Situation – auf den ersten Blick eine banale logistische Routine – gerät nun ins Visier der europäischen Gesetzgebung. Die PPWR-Verordnung bringt konkrete und unmittelbar durchsetzbare Regeln dafür, wie viel „Luft“ Ihre Verpackungen enthalten dürfen. Und die Fristen rücken unaufhaltsam näher.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Kürzlich schickte uns ein Bekannter ein Foto, das für sich selbst spricht. Er hatte einen Bambus-Handtuchhalter für die Tür bestellt – ein Produkt in einer relativ schlanken Produktverpackung. Diese stellte er neben den Versandkarton, in dem die Bestellung eingetroffen war. Das Ergebnis bedurfte keines Kommentars. Der Rest des Kartons war mit Unmengen zerknülltem Papier gefüllt.
Dem Händler sei ein Pluspunkt zugestanden: Die gesamte Tertiärverpackung bestand aus Papier. Ein Karton, mit Papierklebeband verschlossen, Papier-Füllmaterial im Inneren. Keine Spur von Plastik-Luftpolsterfolie. Für die Materialwahl verdient er Anerkennung.
Doch die Wahl der Kartongröße? Das ist ein anderes Kapitel. Aus Sicht des Händlers ergibt es logistischen Sinn – wenige Standardgrößen vereinfachen Lager und Prozesse. Das Problem: Genau dieser Ansatz ist es, den die PPWR-Verordnung nun reguliert.

Was ist PPWR und wen betrifft es?
Die Verordnung (EU) 2025/40 – bekannt als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – ist eine EU-Verordnung, die ab August 2026 verbindliche Regeln für Verpackungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette festlegt: von Herstellern und Importeuren über Online-Händler bis hin zu Distributoren. Eine ausführliche Erläuterung dazu, was die PPWR beinhaltet und wen sie betrifft, finden Sie in unserem Glossar. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf eine der praxisrelevantesten Bestimmungen: Artikel 24 über den Leerraum in Verpackungen.
Was besagt Artikel 24 genau?
Artikel 24, der sich mit übermäßigen Verpackungen befasst, bringt zwei unterschiedliche Pflichten je nach Verpackungsart.
Primärverpackung: nur das absolut Notwendige
Bei der Primärverpackung – also der Verkaufsverpackung, die der Kunde in der Hand hält oder im Regal sieht – muss der Anteil des Leerraums auf das absolute Minimum beschränkt sein, das für die Funktionalität und den Produktschutz der Verpackung erforderlich ist. Die Verordnung legt keinen konkreten Prozentwert fest; sie fordert schlicht den kleinstmöglichen ungenutzten Raum.
Unserer Einschätzung nach kann die Verordnung bei Primärverpackungen so offen formuliert sein, weil es in der Praxis kaum vorkommt, dass Produkthersteller übermäßig viel Verpackungsmaterial einsetzen. Die Logik ist klar: Hersteller müssen möglichst viele produzierte Einheiten in ihren Lagerräumen unterbringen – überdimensionierte Verpackungen würden wertvollen Platz vergeuden und den Gesamtpreis des Produkts unnötig erhöhen.
Diese Pflicht gilt für alle Unternehmen, die Verkaufsverpackungen befüllen. Voraussichtlicher Termin: ab 12. Februar 2028.
Tertiär- und Umverpackungen: maximal 50%
Für Tertiärverpackungen (Transportverpackung), Umverpackungen (Sekundärverpackungen) und E-Commerce-Verpackungen gilt ein konkreter Grenzwert: Der Leerraumanteil darf 50% des Gesamtvolumens der Verpackung nicht überschreiten.
Dabei ist ein entscheidendes Detail zu beachten: Füllmaterialien zählen ebenfalls als Leerraum. Luftpolsterkissen, Luftpolsterfolie, Papierpolster – all das gilt im Sinne der Verordnung als „ungenutztes Volumen“. Einen Karton mit Papier aufzufüllen und zu behaupten, er sei voll, funktioniert schlicht nicht. Die einzige Ausnahme gilt für Lebensmittel – Luft zwischen Lebensmitteln oder Schutzgase in Lebensmittelverpackungen zählen nicht als Leerraum.
Diese Pflicht tritt ab 1. Januar 2030 in Kraft, beziehungsweise 36 Monate nach Veröffentlichung des entsprechenden Durchführungsakts der Europäischen Kommission.
Warum verwenden Unternehmen weiterhin überdimensionierte Verpackungen?
Der Grund liegt auf der Hand: Bequemlichkeit und logistische Einsparungen. Ein Lager mit Dutzenden verschiedener Kartongrößen zu unterhalten ist kostspielig und aufwendig. Einfacher ist es, fünf Standardgrößen vorrätig zu halten und immer zur nächstgrößeren Variante zu greifen – was übrig bleibt, wird mit Papier oder Luftpolsterkissen aufgefüllt.
Doch dieser Ansatz hat seinen versteckten Preis. Ein größerer Karton bedeutet höheren Materialverbrauch, mehr Gewicht und mehr Volumen – und das schlägt sich unmittelbar in den Versandkosten nieder. Eine Studie der Bundesvereinigung Logistik hat den durchschnittlichen Leerraumanteil in E-Commerce-Sendungen je nach Produktsegment auf 30–40% gemessen. Das sind direkte Verluste bei Material und Logistik – Kosten, die letztlich der Kunde trägt, auch wenn er sich dessen gar nicht bewusst ist.
Die PPWR verändert diesen Zustand nicht nur durch gesetzlichen Druck. Die richtige Optimierung von Transportverpackungen ist zugleich eine echte wirtschaftliche Chance – und es ist selten, dass Regulierung und unternehmerische Logik so nahtlos zusammenfallen.
Wie lassen sich die Anforderungen in der Praxis erfüllen?
Die gute Nachricht: Die Erfüllung der PPWR-Anforderungen erfordert keine Revolution. Sie verlangt jedoch einen systematischen und proaktiven Ansatz.
Erst der Audit, dann die Maßnahmen
Der erste Schritt ist, den tatsächlichen Leerraumanteil Ihrer Verpackungen zu ermitteln. Bei den meisten Online-Händlern wird das Ergebnis überraschend sein – und manchmal unangenehm. Erst mit konkreten Daten lassen sich Veränderungen sinnvoll planen, Prioritäten setzen und ein realistischer Zeitplan erstellen.
Die Verpackung passt sich dem Produkt an – nicht umgekehrt
Der Schlüssel liegt darin, die gewohnte Logik umzukehren: Die Verpackung passt sich dem Produkt an, nicht andersherum. Modernes Verpackungsdesign arbeitet mit präzisen 3D-Daten des Produkts und ermöglicht es, einen Karton oder ein Insert so zu gestalten, dass der Leerraum wirklich minimal ist. Das Ergebnis ist eine Verpackung, die schützt, weder Material noch Transport verteuert und den gesetzlichen Anforderungen standhält.
Füllmaterial, das wirklich schützt
Wenn ein Produkt Füllmaterial benötigt – zum Schutz vor Stößen oder Vibrationen – wählen Sie Materialien, die mit möglichst geringem Volumen schützen. Geformte Einlagen aus Schaumstoff, Textil oder Kunststoff sind deutlich effizienter als loses Papierpolster, das den Raum schlicht füllt, ohne angemessenen Schutz zu bieten. Die Verpackung erfüllt dann nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern ihrer eigentlichen Aufgabe: das Produkt zu schützen.
Februar 2028: näher als gedacht
Das Datum 12. Februar 2028 mag weit entfernt erscheinen. Tatsächlich sind es weniger als zwei Jahre. Und die Umstellung eines Verpackungsprozesses – neue Materialien auswählen, Kartonabmessungen überarbeiten, neue Standards in der Packstrecke oder im Lager einführen – dauert in der Praxis immer länger, als es auf den ersten Blick scheint.
Unternehmen, die früher mit der Optimierung beginnen, erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern verschaffen sich gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil durch niedrigere Logistikkosten. Die PPWR-Verordnung ist in diesem Sinne keine reine Regulierungslast – sie ist ein Anstoß zu einem Ansatz, der sich wirtschaftlich von selbst rechnet.
Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, oder wenn Sie prüfen möchten, wie Ihre bestehenden Tertiär- und Primärverpackungen in Bezug auf den Leerraum aufgestellt sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei uns.
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