- Home
- /
- Glossar der Begriffe
- /
- PPWR – Verordnung über...
PPWR – Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Glossar der Begriffe
PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2025/40, die verbindliche und einheitliche Regeln für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen in der gesamten Europäischen Union einführt.
Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und gilt im Gegensatz zu dieser unmittelbar — ohne dass eine Umsetzung in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedstaaten erforderlich wäre.
Warum wurde PPWR geschaffen?
Verpackungsabfälle zählen seit Langem zu den größten Bestandteilen des Siedlungsabfalls in der EU. Zugleich bestanden zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede in den geltenden Verpackungsvorschriften — was in einem Land erlaubt war, war in einem anderen verboten. Die PPWR beseitigt diese Uneinheitlichkeit und legt Mindestanforderungen fest, die für alle gelten.
Die Verordnung verfolgt drei Ziele:
- die Gesamtmenge an Verpackungsabfällen zu reduzieren,
- den Anteil recycelbarer und wiederverwendbarer Verpackungen zu erhöhen,
- unnötige Überverpackungen zu verhindern.
Gerade der dritte Punkt ist für die meisten Unternehmen die konkreteste und am frühesten greifende Pflicht.
Für wen gilt PPWR?
Die Verordnung betrifft die gesamte Wertschöpfungskette — also alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, in Verkehr bringen oder vertreiben. Konkret betrifft dies:
- Hersteller von Verpackungen und Verpackungsmaterialien,
- Hersteller und Importeure von Waren in Verpackungen,
- Betreiber von Online-Shops und Paketdiensten,
- Großhandelsdistributoren und Logistikunternehmen,
- Einzelhändler.
Wichtige Fristen und Pflichten
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten; ihre Bestimmungen werden schrittweise wirksam. Die wichtigsten Daten im Überblick:
Datum
Was tritt in Kraft
12. August 2026
Vollständige Anwendbarkeit der Verordnung; die meisten allgemeinen Pflichten.
12. Februar 2028
Verbot übermäßigen Leerraums in Primärverpackungen (Verantwortung des Produktherstellers).
12. August 2028
Verpackungen müssen mit einem harmonisierten Etikett mit Angaben zur Materialzusammensetzung versehen sein.
1. Januar 2030
Bei Tertiärverpackungen (Transportverpackungen), Umverpackungen (Sekundärverpackungen) und E-Commerce-Verpackungen darf der Leerraumanteil 50% des Gesamtvolumens der Verpackung nicht überschreiten
Einen Überblick über die Fristen bis 2040 finden Sie in unserem PPWR‑Kalender.
Eine Auswahl der wichtigsten Pflichten, die PPWR mit sich bringt:
- Minimierung des Leerraums – bei Verkaufsverpackungen auf ein absolutes Minimum, bei Transport- und E-Commerce-Verpackungen auf maximal 50% des Gesamtvolumens (Füllmaterialien zählen als Leerraum).
- Recycelbarkeit – ab 2030 müssen alle Verpackungen recycelbar sein.
- Beschränkung übermäßiger Verpackungen – Verbot unnötiger Verpackungsschichten ohne funktionalen Zweck.
- Kennzeichnung – verpflichtende harmonisierte Piktogramme für die Abfalltrennung.
- Ziele für die Wiederverwendung – in den Sektoren Getränke, Transport und E-Commerce.
Wie unterscheidet sich PPWR von der bisherigen Richtlinie?
Die bisherige Richtlinie 94/62/EG legte lediglich Rahmenrecyclingziele und allgemeine Anforderungen an Verpackungen fest. Jeder Mitgliedstaat setzte sie dann auf seine eigene Weise um, was zu einer Zersplitterung der Regeln führte.
PPWR ist eine unmittelbar verbindliche Verordnung. Sie erfordert daher keine nationale Umsetzung und gilt sofort und einheitlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Darüber hinaus geht sie deutlich weiter: Sie legt nicht nur Abfallziele fest, sondern reguliert direkt das Design von Verpackungen, ihre Abmessungen und die verwendeten Materialien. Für Unternehmen bedeutet das erheblich konkretere und durchsetzbare Pflichten.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie Waren in der EU herstellen, verpacken oder vertreiben, betrifft Sie die PPWR. Die nächste praktische Pflicht — die Beschränkung des Leerraums in Verpackungen — tritt im Februar 2028 in Kraft. Das mag nach ausreichend Zeit klingen, doch die Anpassung von Verpackungsprozessen, die Entwicklung neuer Verpackungen und die Auswahl geeigneter Verpackungsmaterialien dauert in der Praxis länger, als es zunächst scheint.
Wie die Leerraum-Regelung konkret funktioniert und was sie in der Praxis bedeutet, erläutern wir ausführlich im Artikel Leere Kartons, echte Probleme: Was die PPWR-Verordnung über ungenutzten Raum in Verpackungen sagt.
Lemmacon s.r.o. Jihlavská 786/11a Troubsko 664 41 | Herunterladen | Der Name Lemmacon und das Lemmacon-Logo „e“ sind eingetragene Markenzeichen.